Trinkwasserschutz

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Newsletter Dezember 2024

Wir arbeiten weiter mit Hochdruck am Genehmigungsprozess und der Vorbereitung und Strukturierung für unseren innovativen Bürgerwindpark im Forstenrieder Park und informieren Sie auch heute wieder gerne über die Entwicklung des Projekts. Download als PDF: Newsletter Dezember 2024 Das sind unsere Themen: Energiegenossenschaften als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen Das Windprojekt im Forstenrieder Park, das von den Gemeinden Neuried, Pullach, Baierbrunn und Schäftlarn initiiert und entwickelt wurde, setzt ein starkes Zeichen für Bürgerbeteiligung. Um die Mitgestaltung durch die Bevölkerung zu fördern, wurden wir als drei regionale Energiegenossenschaften eingeladen, sich aktiv an der Projektgesellschaft zu beteiligen. Im November 2024 erfolgte der nächste wichtige Schritt: Die Energiegenossenschaften wurden notariell als Kommanditisten eingetragen. Mit einem ersten Kommanditkapital von jeweils 5.000 € sind wir nun Gesellschafter und können ab sofort in Gesellschafterversammlungen mitentscheiden. Dies stärkt nicht nur die regionale Verankerung des Projekts, sondern ermöglicht auch eine direkte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vor Ort. Das Windprojekt Forstenrieder Park zeigt damit eindrucksvoll, wie kommunale Projekte und Bürgerengagement Hand in Hand gehen können, um eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Geschäftsführung gemeinsam mit Energiegenossenschaften Die Energiegenossenschaften sind nun auch in der Geschäftsführung der Projektgesellschaft vertreten. Gemeinsam haben die Genossenschaften beschlossen, dass Katharina Habersbrunner von der BENG eG in die Geschäftsführung eintritt. Dieser Schritt wurde durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss ermöglicht, der bereits notariell beglaubigt und im Handelsregister eingetragen wurde. Wir freuen uns sehr, als Genossenschaften nun auch auf operativer Ebene aktiv zur Weiterentwicklung des Projekts beitragen zu können und gemeinsam die Energiewende voranzutreiben. Erkundungsbohrung stärkt Trinkwasserschutz Wie bereits in einem früheren Newsletter berichtet, erfordert die Verbindung von Windenergieprojekten mit dem Schutz unseres Trinkwassers eine sorgfältige Planung und Abwägung aller Interessen. Die Standorte im Forstenrieder Park wurden daher so gewählt, dass der Schutz des Trinkwassers gewährleistet ist. Um eine noch bessere Bewertung vornehmen zu können, haben wir eine zusätzliche Erkundungsbohrung an einem Windstandort im Forstenrieder Park durchführen lassen. Ziel dieser Bohrung war es, die Bodenbeschaffenheit genauer zu untersuchen. Dabei wurde der Schichtaufbau analysiert, um sicherzustellen, dass der Boden notfalls, beim Versagen aller anderen Sicherheitsmaßnahmen, potenzielle Schadstoffe wie Öle zuverlässig binden kann. Gleichzeitig werden weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt, um das Risiko einer Gefährdung während des Baus zu minimieren. Für den Betrieb ist dies durch den Einsatz von getriebelosen Windrädern gesichert. Die Ergebnisse der Erkundungsbohrung werden in einem umfassenden Gutachten zusammengefasst. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die abschließende Prüfung und Stellungnahme durch das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt im Rahmen der Genehmigung des Windparks. Wir halten Sie selbstverständlich über die weiteren Schritte und Entwicklungen auf dem Laufenden. Bürokratie verlangsamt den Projektverlauf Seit Herbst 2020 arbeitet die interkommunale Arbeitsgemeinschaft „Windenergie im Forstenrieder Park“ (ARGE) mit den Gemeinden Pullach, Neuried, Baierbrunn und Schäftlarn erfolgreich daran, das Windpark-Projekt voranzutreiben. Die ARGE hat, im Vergleich zu anderen Windprojektentwicklungen, die Projektentwicklung erfolgreich und schnell vorangebracht. 2023 wurden wir als Genossenschaften eingeladen, die Bürgerbeteiligung zu strukturieren – ein zentraler Punkt für die beteiligten Kommunen, um den Bürger*innen Mitsprache zu ermöglichen. Der geplante Windpark könnte nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Energieversorgung leisten, sondern auch die kommunalen Klimaziele unterstützen und dadurch die durch den Klimawandel gefährdete Natur schützen. Doch trotz aller Bemühungen verzögert sich der Projektfortschritt erheblich. Die langwierigen Abstimmungsprozesse mit einigen Behörden haben den Genehmigungsprozess bereits um mehr als sechs Monate verlängert. Bei einigen bayerischen Behörden scheint die Dringlichkeit der Energiewende mit Wind als Ergänzung zur Solarenergie noch nicht angekommen zu sein. Dabei ist eine sichere, preisgünstige Stromversorgung für Wirtschaft und Einwohner entscheidend um Wohlstand und lebenswerte Heimat zu erhalten. Benötigt ist eine Vision der neuen Energieerzeugung in Bayern, für die alle Behörden an einem Strang ziehen können. Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft für das Projekt ein, führen alle erforderlichen Untersuchungen wie Erkundungsbohrungen durch und erfüllen sämtliche Auflagen. Dennoch erleben wir, wie überbordende bürokratische Hürden den Fortschritt massiv behindern. Ihr Engagement ist gefragt: Wenn Sie Ideen oder Möglichkeiten sehen, wie diese Prozesse beschleunigt werden können, oder in Netzwerken aktiv sind, ermutigen wir Sie, dies an Politik und Verwaltung heranzutragen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die dezentrale Energiewende mit Bürgerbeteiligung voranzubringen! Weitere Informationen halten wir für Sie im nächsten Newsletter bereit. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Menschen registrieren, um den Newsletter zu erhalten. Aktuelles finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/. Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

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Newsletter August 2024

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am geplanten Bürgerwindpark Forstenrieder Park! Gerne informieren wir Sie per Newsletter regelmäßig über die Entwicklung des Projektes und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Windkraft und Bürgerenergie. Download als PDF: Newsletter August 2024 Das sind unsere Themen: Bürgerwindpark Forstenrieder Park Das Windprojekt im Forstenrieder Park, das von den Gemeinden Neuried, Pullach, Baierbrunn und Schäftlarn in Zusammenarbeit mit der IEP – Innovative Energie für Pullach GmbH – und uns drei Energiegenossenschaften umgesetzt wird, hat in den letzten Monaten Fortschritte gemacht. Im Juni sicherten sich die beteiligten Gemeinden den Lieferslot für sechs Windräder beim Hersteller Enercon. Windenergie im Einklang mit Trinkwasserschutz Beim Nachbarwindprojekt im Höhenkirchner Forst wurde aufgrund von offenen Fragen zum Wasserschutz ein Baustopp verhängt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Genehmigung für den Bau der Windräder rechtswidrig sei. Begründet wird dies, weil eine Einlassung zu den potenziellen Gefahren von Bauarbeiten im Trinkwasserschutzgebiet im Genehmigungsprozess möglicherweise nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Bei den Planungen im Forstenrieder Park wurde eine sehr sorgfältige Wasserschutzprüfung durchgeführt. Die Gutachten zum Bodenaufbau und den Wasserschutzzonen liegen den Genehmigungsbehörden vor. Etwaige weitere erforderliche Unterlagen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Integration von Windenergieprojekten und Trinkwasserschutz erfordert sorgfältige Planung und Abwägung aller Interessen, was bei den genannten Windprojekten berücksichtigt wurde und wird. Während erneuerbare Energien für die Energiewende unerlässlich sind, darf der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie Trinkwasser nicht vernachlässigt werden. Wir unterstützen daher ausdrücklich die sorgfältige, transparente Abwägung aller Interessen im Genehmigungsprozess und Klärung offener Fragen. Kurzbericht über die Veranstaltung „Windkraft im Würmtal“ des Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. am 3.07.2024 Bei der Veranstaltung berichteten Expert*innen aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forstbereich fachorientiert über die Notwendigkeit der Windenergie sowie die Planungen im Würmtal hierzu: Windkraft ist unverzichtbar im Kampf gegen den Klimawandel und zentraler Bestandteil der Energiewende. Moderne Windkraftanlagen sind leise und effizient und können auch in Wäldern errichtet werden. Wirtschaftlich können Windkraftanlagen attraktiv für Gemeinden sein, durch Steuereinnahmen, kommunale Abgaben, finanzielle Beteiligung von Bürger*innen und lokale Wertschöpfung. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz der Anwohner*innen durch Teilhabe und Partizipation. Wichtig hierbei ist die offene und transparente Kommunikation. Das Beispiel Berg zeigt, dass Gemeinden mitgestalten und wirtschaftlich profitieren, wenn sie sich proaktiv engagieren. Dass mit Windrädern erhebliche Einnahmen generiert werden, beweist auch die Gemeinde Fuchstal. Im Würmtal laufen zur Windkraft aktuell Planungen in Gauting, im Forstenrieder Park wurden die Genehmigungsunterlagen bereits im Februar eingereicht. Herausforderungen und Lösungen im Umgang mit Windkraft sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, gute planerische und finanzielle Bürgerbeteiligung sowie offene und transparente Kommunikation. Soziale und Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden. Alle Informationen und die Präsentationen können hier noch einmal nachgelesen werden: https://www.gruenzugnetzwerk.de/ Bürgerbeteiligung per Gesetz – bald auch in Bayern? In den letzten Jahren haben sich verschiedene Arten von Bürgerbeteiligungen bei Windkraft und PV-Freiflächenanlagen bewährt. Gut strukturierte Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz, ermöglicht Mitsprache und Partizipation und schafft lokale Wertschöpfung. Derzeit gibt es in Bayern dafür noch keine gesetzliche Grundlage, anders als in einigen anderen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen. Am 02.07.24 fand auf Einladung der Landtagsfraktion der Grünen ein Treffen mehrerer Akteure aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien statt. Basis der Diskussionen war ein Gesetzesentwurf der Grünen, wie Bürgerbeteiligung gesetzlich verankert werden und damit die dezentrale Energiewende weiter voranbringen kann. Die in Präsenz und online Anwesenden gaben wertvolle Rückmeldung zum Entwurf.  Alle Beteiligten waren sich einig, dass ein Gesetz zur Bürgerbeteiligung zu keiner weiteren Bürokratie führen darf. Weiterhin müssen die unterschiedlichen geographischen Bedingungen, z.B. zwischen Ballungsgebieten und ländlicher Raum, berücksichtigt werden. Das bedeutet einen hohen Grad an Flexibilität, der bei den Verhandlungen über die Projektbeteiligung der Bürger*innen zwischen den Gemeinden und dem Projektierer genutzt werden kann. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, muss der Projektierer der Gemeinde eine am Ertrag orientierte Zahlung garantieren. Auch die bayerische Staatsregierung unterstützt ein Bürgerbeteiligungsgesetz. Am 16.07.2024 beschloss sie im Rahmen einer Kabinettssitzung die Eckpunkte für die Einführung eines bayerischen Beteiligungsgesetzes für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das bayerische Wirtschaftsministerium plant eine Verbändeanhörung für die 2. Jahreshälfte 2024. Für Ende des Jahres ist geplant, einen Entwurf für ein Gesetz in den Landtag einzubringen, das ab Anfang 2025 gelten soll. Die Bürgerbeteiligung durch die Genossenschaften und das Engagement der Gemeinden beim Windkraft-Projekt im Forstenrieder Park entsprechen in allen Punkten den Kriterien des Gesetzesentwurfs der Grünen und den Ideen der Staatsregierung. Wir wurden in unserem Vorgehen und der effektiven Strukturierung einer echten Bürgerbeteiligung vollständig bestätigt und wir blicken zuversichtlich auf die kommenden Entwicklungen. Weitere Informationen halten wir für Sie im nächsten Newsletter bereit. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Menschen registrieren, um den Newsletter zu erhalten. Aktuelles finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/. Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

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Newsletter Juni 2024

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am geplanten Bürgerwindpark Forstenrieder Park. In regelmäßigen Newslettern möchten wir Sie über die Entwicklung des Projektes informieren. Bisher haben uns viele Fragen erreicht, die wir in diesem Newsletter beantworten wollen.  Download als PDF: Newsletter Juni 2024 Die Genehmigung für den Windpark liegt aktuell noch nicht vor. Die Antragsunterlagen für den Windpark sind beim Landratsamt München eingereicht. Wir rechnen mit einer Rückmeldung bis Herbst 2024.  Fragen aus den Mails der interessierten Bürgerschaft: Weitere Informationen stellen wir Ihnen im nächsten Newsletter vor. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

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Newsletter Mai 2024

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am geplanten Bürgerwindpark Forstenrieder Park. In regelmäßigen Newslettern möchten wir Sie über die Entwicklung des Projektes informieren. Heute informieren wir Sie über die Energiegenossenschaften, die geplante Bürgerbeteiligung und den Stand des Projektes. Download als PDF: Newsletter Mai 2024 Das Projekt und die Partner Die Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn planen einen Windpark im Forstenrieder Park. Bei Realisierung können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Die Bürgerbeteiligung ist über drei Genossenschaften möglich: –        Bürgerenergiegenossenschaft eG (BENG eG): Die BENG eG wurde 2011 gegründet, nachdem die Initiator*innen seit 2004 bereits über 40 Bürgersolaranlagen in der Stadt München und in den Landkreisen München, Starnberg und Ebersberg realisiert haben. Seit der Gründung von BENG eG in 2011 wurden über 30 Photovoltaik-Projekte geplant, installiert und betrieben. Finanziert wurden die Anlagen von den Bürger*innen in den jeweiligen Kommunen. Die BENG eG betreibt eine Freiflächenanlage, Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden und Wohngebäuden. Verschiedene Mieterstrom-Projekte wurden ebenfalls realisiert. –       Bürger-Energie-Unterhaching eG (BEU): Die BEU, das sind Bürger*innen, die sich 2012 zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen haben. Initiiert wurde die Gründung durch eine Bürgerwerkstatt in Unterhaching. Mit den gleichen Zielen entstand bereits im September 2011 in Höhenkirchen- Siegertsbrunn die Bürgersolarpark Höhenkirchen-Siegertsbrunn eG. Im Jahr 2019 erfolgte die Verschmelzung mit der BEU. Im Portfolio der BEU sind PV-Anlagen auf Dächern, Freiflächen und sowie Mieterstrom. Zusätzlich ist die BEU an einer Wasserstoff-Anlage beteiligt. –    Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG (EGF) wurde 2011 mit dem Ziel gegründet, die regionale Energiewende für Bürger*innen im Landkreis Starnberg voranzubringen. Wir versorgen Kommunen, Vereine und Schulen mit Energie (Strom und Wärme). Unser nächstes Ziel ist die Versorgung von Gewerbeimmobilien und Mehrparteienhäusern im Sinne der Sektorenkopplung inkl. Energiemanagement. Unsere erste Freiflächenanlage ist in Planung und das Thema Windenergie beschäftigt uns bereits seit 2015. An dem Windpark Berg sind wir beteiligt.     Aktueller Projektstand Die vorbereitenden Prüfungen und Messungen (Umweltverträglichkeitsprüfung, Windmessung, etc.) wurden abgeschlossen und damit lagen im Februar alle erforderlichen Unterlagen für die Einreichung des Antrages beim Landratsamt vor. Mitte Februar wurde der Antrag eingereicht, der nun geprüft wird. Mit einer Rückmeldung vom Landratsamt rechnen wir im Herbst 2024. Bei einem positiven Bescheid (Genehmigung) wird dann die Ausschreibung der Bundesnetzagentur vorbereitet, die festlegt, wie hoch die Einspeisevergütung ist, die für den eingespeisten Windertrag bezahlt wird. Die Einspeisevergütung ist eine wichtige wirtschaftliche Kenngröße für das gesamte Projekt.   Geplantes Bürgerbeteiligungskonzept Der geplante Bürgerwindpark wird in der Projektgesellschaft Bürgerwindpark Forstenrieder Park GmbH & Co. KG betrieben. Die bereits gegründete Projektgesellschaft soll 7 Gesellschafter/Kommanditisten haben. Die vier Gemeinden sind bereits Kommanditisten. Die drei Energiegenossenschaften sollen auch Kommanditisten werden und haben damit Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten. Interessierte Bürger*innen können sich an einer der drei Energiegenossenschaften beteiligen, d.h. sie werden Mitglied in einer der drei Genossenschaften und können dann Nachrangdarlehen zeichnen. Das regionale Beteiligungsangebot wird dann in zwei Schritten über die Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft und Zeichnung von Nachrangdarlehen organisiert. Vorzeichnungsrecht werden die Anrainerkommen bzw. Stadtbezirke haben: Baierbrunn, Gauting, Forstenried, Fürstenried West, Pullach, Schäftlarn, Solln, Starnberg.  In einem ersten Schritt können sich dann die Bürger*innen der Anrainer-Kommunen/Stadtbezirke beteiligen und haben Vorzeichnungsrecht. In einem zweiten Schritt können dann Nachbargemeinden und bisherige Mitglieder der 3 Genossenschaften zeichnen. Wenn die Genehmigung vorliegt und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen feststehen, werden wir detailliert über die Beteiligungsmöglichkeiten informieren. Weitere Informationen stellen wir Ihnen im nächsten Newsletter vor. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

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