Herzlichen Dank für Ihr Interesse am geplanten Bürgerwindpark Forstenrieder Park. In regelmäßigen Newslettern möchten wir Sie über die Entwicklung des Projektes informieren. Bisher haben uns viele Fragen erreicht, die wir in diesem Newsletter beantworten wollen.
Download als PDF: Newsletter Juni 2024
Die Genehmigung für den Windpark liegt aktuell noch nicht vor. Die Antragsunterlagen für den Windpark sind beim Landratsamt München eingereicht. Wir rechnen mit einer Rückmeldung bis Herbst 2024.
Fragen aus den Mails der interessierten Bürgerschaft:
- Muss ich mich jetzt schon für eine Genossenschaft entscheiden oder können Sie mir allgemeine Unterlagen zur Mitgliedschaft schicken?
Zum jetzigen Zeitpunkt müssen Sie sich noch nicht für eine der 3 Genossenschaft entscheiden. Die Entscheidung zur Mitgliedschaft für eine oder mehrere Genossenschaften treffen Sie spätestens dann, wenn Sie sich entschieden haben in das Windprojekt zu investieren.
Bitte registrieren Sie sich, falls noch nicht erfolgt, um regelmäßige Updates zum Projekt zu erhalten. Durch die Registrierung zeigen Sie unverbindlich Ihr Interesse an dem Projekt und erhalten somit automatisch den Newsletter. - Können Sie abschätzen, wann die Investition realistisch wird?
Derzeit ist die Investition für Anfang 2025 geplant, jedoch kann sich der Termin aufgrund ausstehender Genehmigungen verschieben. Wir werden Sie über den Newsletter auf dem Laufenden halten und rechtzeitig über den Investitionstermin informieren. Sie haben ausreichend Zeit, um zunächst Genossenschaftsmitglied zu werden und dann die Investition zu tätigen. Während des Zeichnungsprozesses informieren wir Sie darüber, ob Ihre gewünschte Investitionssumme vollständig getätigt werden kann, insbesondere wenn das Projekt aufgrund hoher Nachfrage überzeichnet sein sollte.
- Wie kann ich bei der Leistung eines Nachrangdarlehens zur Finanzierung des WKA-Projektes für Ihre Energiegenossenschaft berücksichtigt werden?
Bei der Finanzierung wird eine Internetplattform eröffnet, auf der sich Interessenten registrieren können. Es gelten bestimmte Restriktionen, wie z.B. der Wohnort des Interessenten. Jede Genossenschaft hat ein vorab festgelegtes Beteiligungskontingent zur Verfügung, das grundsätzlich von den Mitgliedern ausgeschöpft werden kann. Die postalische Vorrangregelung bleibt bestehen - Gibt es eine Möglichkeit, sich die Informations-Veranstaltung vom 29.2.2024 nochmal anzuschauen?
Eine Aufzeichnung der Veranstaltung ist unter folgendem Link zu finden: https://youtu.be/VFM6LRJkYng - Gibt es einen Info-Kanal (Facebook o.ä.) für aktuelle Nachrichten zum Fortschritt des Projekts?
Auf der Seite https://windkraft-forstenriederpark.de/ werden regelmäßig Informationen bekannt gegeben. Weiterhin wird dieser Newsletter regelmäßige versendet. Über die obige Internetseite können Sie ihn abonnieren.
- Sind auch Mieter zur Bürgerbeteiligung berechtigt oder nur Eigentümer?
Dies ist nicht relevant. Entscheidend ist der Wohnort und nicht die Eigentumsverhältnisse. - Ist auch ein Sohn berechtigt, wenn er derzeit in München wohnt, aber bereits Eigentümer des Hauses in Neuried ist?
Der eingetragene Wohnort ist entscheidend, nicht der Besitzstand. Daher kann der Sohn nicht in der ersten Runde teilnehmen, sofern er nicht in einem der angrenzenden Stadtteile Forstenried, Fürstenried-West oder Solln wohnt.
- In welche Genossenschaft müsste man eintreten und was sind die Voraussetzungen dafür?
Grundsätzlich können Sie sich aussuchen, in welcher Genossenschaft Sie Mitglied werden möchten. Bitte informieren Sie sich auf der Website der jeweiligen Genossenschaft. Eine Mitgliedschaft in mehreren Genossenschaften ist natürlich möglich.
Um sicherzustellen, dass es eine breite Bürgerbeteiligung gibt, werden wir uns im Zeichnungs-Prozess mögliche Zuteilungen vorbehalten. D.h. auch wenn Sie Mitglied bei mehreren Genossenschaften sind, ist nicht garantiert, dass die von Ihnen gewünschte Beteiligung vollumfänglich bedient werden kann.
- Die Bürger*innen welcher Gemeinden können sich beteiligen?
Im Einvernehmen mit den vier initiierenden Kommunen können sich im ersten Schritt folgende Kommunen/Stadtbezirke beteiligen:
82319 Starnberg
82131 Gauting
81475 Fürstenried West
81476 Forstenried
82061, 82131 Neuried (= Ortsteil Forst Kasten, der über Post Gauting bedient wird)
81477, 81479 Solln
82049 Pullach
82065 Baierbrunn
82069, 82067 Schäftlarn (= Ortsteil Ebenhausen)
Im zweiten Schritt können sich Bürger*innen der Nachbargemeinden und übrigen Mitglieder der drei Genossenschaften beteiligen.
- Kann ich mit der Postleitzahl 81479 auch Anteile am Windpark Forstenrieder Park beziehen?
Ja, wenn Sie im Stadtgebiet München Solln leben und diese PLZ haben, können Sie Ihr Interesse bekunden und sich beteiligen. - Besteht für mich als Anwohner des Landkreis Starnberg mit PLZ 82335 die Möglichkeit einer Beteiligung?
Es sind die o.g. Kommunen und Stadtgebiete vorzeichnungsberechtigt. Falls diese Vorranggebiete nicht vollständig das vorgesehene Zeichnungskontingent ausschöpfen, werden die registrierten Interessenten der Nachbargemeinden und die übrigen Genossenschaftsmitglieder der 3 Genossenschaften über den Umfang und das Vorgehen einer möglichen Beteiligung informiert.
- Welche Genossenschaft ist die richtige für Einwohner von Neuried?
Dies ist nicht festgelegt. Sie können entscheiden, bei welcher Genossenschaft Sie sich beteiligen wollen. - Geht auch eine Beteiligung für Minderjährige, da Anmeldung für „den Sohn„?
Auch Minderjährige können Mitglied in einer Genossenschaft werden und sich damit beteiligen. Hierbei muss der gesetzliche Vertreter die Unterlagen unterzeichnen.
Weitere Informationen stellen wir Ihnen im nächsten Newsletter vor. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Energiegenossenschaften