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Newsletter August 2024

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am geplanten Bürgerwindpark Forstenrieder Park! Gerne informieren wir Sie per Newsletter regelmäßig über die Entwicklung des Projektes und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Windkraft und Bürgerenergie. Download als PDF: Newsletter August 2024 Das sind unsere Themen: Bürgerwindpark Forstenrieder Park Das Windprojekt im Forstenrieder Park, das von den Gemeinden Neuried, Pullach, Baierbrunn und Schäftlarn in Zusammenarbeit mit der IEP – Innovative Energie für Pullach GmbH – und uns drei Energiegenossenschaften umgesetzt wird, hat in den letzten Monaten Fortschritte gemacht. Im Juni sicherten sich die beteiligten Gemeinden den Lieferslot für sechs Windräder beim Hersteller Enercon. Windenergie im Einklang mit Trinkwasserschutz Beim Nachbarwindprojekt im Höhenkirchner Forst wurde aufgrund von offenen Fragen zum Wasserschutz ein Baustopp verhängt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Genehmigung für den Bau der Windräder rechtswidrig sei. Begründet wird dies, weil eine Einlassung zu den potenziellen Gefahren von Bauarbeiten im Trinkwasserschutzgebiet im Genehmigungsprozess möglicherweise nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Bei den Planungen im Forstenrieder Park wurde eine sehr sorgfältige Wasserschutzprüfung durchgeführt. Die Gutachten zum Bodenaufbau und den Wasserschutzzonen liegen den Genehmigungsbehörden vor. Etwaige weitere erforderliche Unterlagen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Integration von Windenergieprojekten und Trinkwasserschutz erfordert sorgfältige Planung und Abwägung aller Interessen, was bei den genannten Windprojekten berücksichtigt wurde und wird. Während erneuerbare Energien für die Energiewende unerlässlich sind, darf der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie Trinkwasser nicht vernachlässigt werden. Wir unterstützen daher ausdrücklich die sorgfältige, transparente Abwägung aller Interessen im Genehmigungsprozess und Klärung offener Fragen. Kurzbericht über die Veranstaltung „Windkraft im Würmtal“ des Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. am 3.07.2024 Bei der Veranstaltung berichteten Expert*innen aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forstbereich fachorientiert über die Notwendigkeit der Windenergie sowie die Planungen im Würmtal hierzu: Windkraft ist unverzichtbar im Kampf gegen den Klimawandel und zentraler Bestandteil der Energiewende. Moderne Windkraftanlagen sind leise und effizient und können auch in Wäldern errichtet werden. Wirtschaftlich können Windkraftanlagen attraktiv für Gemeinden sein, durch Steuereinnahmen, kommunale Abgaben, finanzielle Beteiligung von Bürger*innen und lokale Wertschöpfung. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz der Anwohner*innen durch Teilhabe und Partizipation. Wichtig hierbei ist die offene und transparente Kommunikation. Das Beispiel Berg zeigt, dass Gemeinden mitgestalten und wirtschaftlich profitieren, wenn sie sich proaktiv engagieren. Dass mit Windrädern erhebliche Einnahmen generiert werden, beweist auch die Gemeinde Fuchstal. Im Würmtal laufen zur Windkraft aktuell Planungen in Gauting, im Forstenrieder Park wurden die Genehmigungsunterlagen bereits im Februar eingereicht. Herausforderungen und Lösungen im Umgang mit Windkraft sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, gute planerische und finanzielle Bürgerbeteiligung sowie offene und transparente Kommunikation. Soziale und Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden. Alle Informationen und die Präsentationen können hier noch einmal nachgelesen werden: https://www.gruenzugnetzwerk.de/ Bürgerbeteiligung per Gesetz – bald auch in Bayern? In den letzten Jahren haben sich verschiedene Arten von Bürgerbeteiligungen bei Windkraft und PV-Freiflächenanlagen bewährt. Gut strukturierte Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz, ermöglicht Mitsprache und Partizipation und schafft lokale Wertschöpfung. Derzeit gibt es in Bayern dafür noch keine gesetzliche Grundlage, anders als in einigen anderen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen. Am 02.07.24 fand auf Einladung der Landtagsfraktion der Grünen ein Treffen mehrerer Akteure aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien statt. Basis der Diskussionen war ein Gesetzesentwurf der Grünen, wie Bürgerbeteiligung gesetzlich verankert werden und damit die dezentrale Energiewende weiter voranbringen kann. Die in Präsenz und online Anwesenden gaben wertvolle Rückmeldung zum Entwurf.  Alle Beteiligten waren sich einig, dass ein Gesetz zur Bürgerbeteiligung zu keiner weiteren Bürokratie führen darf. Weiterhin müssen die unterschiedlichen geographischen Bedingungen, z.B. zwischen Ballungsgebieten und ländlicher Raum, berücksichtigt werden. Das bedeutet einen hohen Grad an Flexibilität, der bei den Verhandlungen über die Projektbeteiligung der Bürger*innen zwischen den Gemeinden und dem Projektierer genutzt werden kann. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, muss der Projektierer der Gemeinde eine am Ertrag orientierte Zahlung garantieren. Auch die bayerische Staatsregierung unterstützt ein Bürgerbeteiligungsgesetz. Am 16.07.2024 beschloss sie im Rahmen einer Kabinettssitzung die Eckpunkte für die Einführung eines bayerischen Beteiligungsgesetzes für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das bayerische Wirtschaftsministerium plant eine Verbändeanhörung für die 2. Jahreshälfte 2024. Für Ende des Jahres ist geplant, einen Entwurf für ein Gesetz in den Landtag einzubringen, das ab Anfang 2025 gelten soll. Die Bürgerbeteiligung durch die Genossenschaften und das Engagement der Gemeinden beim Windkraft-Projekt im Forstenrieder Park entsprechen in allen Punkten den Kriterien des Gesetzesentwurfs der Grünen und den Ideen der Staatsregierung. Wir wurden in unserem Vorgehen und der effektiven Strukturierung einer echten Bürgerbeteiligung vollständig bestätigt und wir blicken zuversichtlich auf die kommenden Entwicklungen. Weitere Informationen halten wir für Sie im nächsten Newsletter bereit. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Menschen registrieren, um den Newsletter zu erhalten. Aktuelles finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/. Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften