Aktuelles

Online-Info-Veranstaltung zum aktuellen Stand der Windpark-Planung

Wer bei der Online-Informationsveranstaltung zur Windkraft Forstenrieder Park nicht dabei sein konnte, hat hier die Gelegenheit, sich alles noch einmal anzusehen. Einfach auf den Film-Button klicken. Die Präsentationen gibt es hier zum Download. Präsentation des Windkümmerers Peter Beermann: Download Präsentation der Windkraftgesellschaft und der Bürgerenergiegenossenschaften: Download

Newsletter

Newsletter März 2025

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand des Projekts „Windkraft Forstenrieder Park“. Download als PDF: Hier folgt Newsletter März 2025 als PDF Das sind unsere Themen: Genehmigung auf vorzeitigen Baubeginn erteilt Der Bürgerwindpark im Forstenrieder Park geht in die Umsetzung. Es ist ein großer Schritt für die Energiewende in der Region: Für den geplanten Bürgerwindpark erteilte das Landratsamt München nun eine Genehmigung auf vorzeitigen Baubeginn. Damit werden nun auch die ersten Anzeichen für die geplanten sechs Windenergieanlagen sichtbar. Denn bevor zu einem späteren Zeitpunkt mit den tatsächlichen Baumaßnahmen begonnen werden kann, muss zunächst die für den Bau benötigte Waldfläche von jeweils rund 0,5 Hektar geräumt werden. Davon können etwa 0,2 Hektar je Windrad nach der Bauphase direkt wieder aufgeforstet werden. Jeder gefällte Baum wird dabei durch Ausgleichspflanzungen ersetzt. Durch die Ausgleichspflanzungen bleibt die Klimaleistung des Waldes erhalten und wird um die Klimaleistung der Windräder ergänzt, die den aus fossilen Quellen erzeugten Strom aus dem deutschen Strommix verdrängen. Die Energiewende hat wirtschaftlich und sicherheitspolitisch einen sehr hohen Stellenwert und dezentrale erneuerbare Stromproduktion stärkt die regionale Unabhängigkeit und Resilienz. Möglich wurde die Genehmigung auf vorzeitigen Baubeginn aufgrund Paragraph 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Das bewährte Verfahren erlaubt es, vor der endgültigen Genehmigung erste Maßnahmen zur Errichtung durchzuführen, wenn alle Vorprüfungen positiv sind. Notwendig wurde der Antrag auf eine Zulassung des vorzeitigen Beginns, weil bestimmte Brutzeiten der Tierwelt berücksichtigt werden müssen. Die Bauplätze im Wald können aus Tierschutzgründen nur im Herbst und Winter vorbereitet werden. Bis sich die geplanten Windenergieanlagen drehen werden, wird es voraussichtlich noch bis zum Herbst 2026 dauern. Dann kann der Windpark rund 20.000 Zwei-Personen-Haushalte pro Jahr mit Strom versorgen. Betreiberin des Windparks ist die Bürgerwindpark Forstenrieder Park GmbH & Co. KG, ein Zusammenschluss der vier Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn, sowie der Bürgerenergiegenossenschaften BENG eG, der Bürger-Energie-Unterhaching eG sowie der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die Bürgerenergiegenossenschaften möglich sein. Die genauen Modalitäten werden voraussichtlich ab Sommer/Herbst 2025 bekannt gegeben. Infoveranstaltungen zu Windprojekt Windkraft Forstenrieder Park  Die Projektbeteiligten laden interessierte Bürger*innen zu fünf Informationsveranstaltungen im März und April ein.  Die Termine im Überblick (Beginn jeweils um 19 Uhr):  Die Online-Veranstaltung ist offen für alle Bürger*innen, die an den vorangegangenen Vor-Ort-Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten sowie für die Anrainer*innen der südlichen Münchner Stadtteile, aus Gauting und Starnberg. Alle Veranstaltungen behandeln die identischen Inhalte. Die Online-Veranstaltung wird zudem aufgezeichnet und im Nachgang auf der Website des Projekts veröffentlicht werden.  Zu den Referent*innen des Abends gehören das Ingenieurbüro BEERMANN Energiesysteme, das das Genehmigungsverfahren begleitet, die zukünftige Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Forstenrieder Park & Co. KH sowie Vertreter*innen der drei am Projekt beteiligten Bürgerenergiegenossenschaften (Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, Bürger-Energie-Unterhaching eG, Energiegenossenschaft Fünfseenland eG).   Für die Vor-Ort-Veranstaltungen sind keine Anmeldungen notwendig, jedoch sind die Raumkapazitäten begrenzt. Die Anmeldung, für die aus technischen Gründen auf 500 Zuschauerinnen und Zuschauer begrenzten Online-Veranstaltung ist möglich unter: www.energieagentur-ebe-m.de/termine  Weitere Informationen halten wir für Sie im nächsten Newsletter bereit. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Menschen registrieren, um den Newsletter zu erhalten. Aktuelles finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/. Mit dem Newsletter bleiben Sie informiert! Weitere Informationen halten wir für Sie im nächsten Newsletter bereit. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Menschen registrieren, um den Newsletter zu erhalten. Aktuelles finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/. Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

Aktuelles

Info-Veranstaltungen zum aktuellen Stand der Windpark-Planung

Die vier Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn wollen gemeinsam bis zu sechs Windenergieanlagen im Forstenrieder Park errichten. Die Projektbeteiligten laden interessierte Bürgerinnen und Bürger der vier Gemeinden zu fünf Informationsveranstaltungen im März und April ein und informieren über die neuesten Entwicklungen im Projekt. Die Termine im Überblick (Beginn jeweils um 19 Uhr) Baierbrunn: Dienstag, 11. März, Sport- und Bürgerzentrum Neuried: Mittwoch, 12. März, Aula der Grundschule Schäftlarn: Mittwoch, 19. März, Aula der Grundschule Pullach: Montag, 24. März, Bürgerhaus Online-Veranstaltung: Mittwoch, 2. April Wer kann teilnehmen? Die Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Gemeinden. Alle Veranstaltungen behandeln die identischen Inhalte. Die Online-Veranstaltung ist offen für alle Bürgerinnen und Bürger, die an den vorangegangenen Vor-Ort-Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten sowie für die Anrainerinnen und Anrainer der südlichen Münchner Stadtteile, Gauting und Starnberg. Die Online Veranstaltung wird zudem aufgezeichnet und im Nachgang auf der Website des Projekts veröffentlicht werden. Wer beantwortet die Fragen von Bürgerinnen und Bürgern? Referenten sind das Ingenieurbüro BEERMANN Energiesysteme, das das Genehmigungsverfahren begleitet, die zukünftige Betreibergesellschaft Bürgerwindpark Forstenrieder Park Verwaltungs GmbH & Co. KG sowie Vertreterinnen und Vertreter der drei am Projekt beteiligten Bürgerenergiegenossenschaften (Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, Bürger-Energie Unterhaching eG, Energiegenossenschaft Fünfseenland eG). Muss man sich anmelden? Für die Vor-Ort-Veranstaltungen sind keine Anmeldungen notwendig. Die Raumkapazitäten sind allerdings begrenzt. Die Teilnehmer für die Online-Veranstaltung ist auf 500 Zuschauerinnen und Zuschauer begrenzt: Anmeldung: www.energieagentur-ebe-m.de/termine

Faktencheck-Poster Windenergie enthält alle Fakten zum Windpark Windkraft Forstenrieder Park
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Faktencheck Windkraft zur Windkraft Forstenrieder Park

Der Windpark Windkraft Forstenrieder Park geht in die Umsetzung. Bürgerinnen und Bürger haben viele Fragen, wenn in ihrer Nähe ein Windpark entsteht. Das Faktencheck-Poster gibt Antworten und einen Überblick. Wieviel Energie erzeugt der Windpark Windkraft Forstenrieder Park künftig? Wie können sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen? Wie schützen die Betreiber die Umwelt? Das Faktencheck-Poster Windkraft für die Windkraft Forstenrieder Park enthält alle Antworten auf einen Blick. Sie können sich das Poster hier herunterladen: https://windkraft-forstenriederpark.de/wp-content/uploads/2025/02/2024_Faktenposter-Windkraft.pdf – (sofern sich der Link nicht anklicken lässt, einfach rauskopieren und in Ihren Browser einfügen).

Aktuelles

Windkraft Forstenrieder Park: Vorzeitiger Baubeginn genehmigt

Das Landratsamt München hat den vorzeitigen Baubeginn für den Windpark Windkraft Forstenrieder Park genehmigt. Vor dem eigentlichen Bau der Windkraftanlagen muss zunächst die für den Bau benötigte Waldfläche von jeweils rund 0,5 Hektar geräumt werden. Davon können etwa 0,2 Hektar je Windrad nach der Bauphase direkt wieder aufgeforstet werden. „Jeder gefällte Baum wird dabei ersetzt“, sagt Patrick Oliver Ott, Bürgermeister der Gemeinde Baierbrunn. Gefällte Bäume werden ersetzt Um das zu ermöglichen, haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der vier an dem Projekt beteiligten Kommunen Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn in den letzten Monaten intensive Gespräche geführt und Möglichkeiten ausgelotet. „Dass die Ersatzaufforstungen angrenzend an den bestehenden Wald erfolgen müssen, hat uns vor Herausforderungen gestellt, die wir gemeinsam als Arbeitsgemeinschaft der vier Gemeinden jedoch lösen konnten“, sagt Harald Zipfel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Neuried. Gefunden wurden die Ausgleichsflächen schließlich in Baierbrunn. Lokale Energieerzeugung macht unabhängig Susanna Tausendfreund, Bürgermeisterin der Gemeinde Pullach, ergänzt: „Durch die Ausgleichspflanzungen bleibt die Klimaleistung des Waldes erhalten und wird um die Klimaleistung der Windräder ergänzt, die den aus fossilen Quellen erzeugten Strom aus dem deutschen Strommix verdrängen. Die Energiewende ist auch wirtschaftlich und sicherheitspolitisch wichtig. Dezentrale Energie stärkt die regionale Unabhängigkeit und Resilienz.“ Warum wurde der Baubeginn vorzeitig genehmigt? Möglich wurde die Genehmigung auf vorzeitigen Baubeginn aufgrund Paragraph 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Das Verfahren erlaubt es vor der endgültigen Genehmigung erste Maßnahmen zur Errichtung durchzuführen, wenn alle Vorprüfungen positiv sind. Notwendig wurde der Antrag auf eine Zulassung des vorzeitigen Beginns, weil bestimmte Brutzeiten der Tierwelt berücksichtigt werden müssen. „Die Bauplätze im Wald können aus Tierschutzgründen nur im Herbst und Winter vorbereitet werden. Was nicht in den kommenden Tagen geschafft wird, muss ein Jahr warten“, sagt Christian Fürst, Erster Bürgermeister der Gemeinde Schäftlarn. Windpark voraussichtlich 2026 in Betrieb Bis sich die geplanten sechs Windenergieanlagen drehen werden, wird es voraussichtlich noch bis zum Herbst 2026 dauern. Dann kann der Windpark rund 20.000 Zwei-Personen-Haushalte pro Jahr mit Strom versorgen. Betreiberin des Windparks sind die Bürgerwindpark Forstenrieder Park GmbH & Co. KG, ein Zusammenschluss der vier Gemeinden Baierbrunn, Neuried, Pullach und Schäftlarn, der drei Genossenschaften Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, der Bürger-Energie-Unterhaching eG sowie der Energiegenossenschaft Fünfseenland eG sowie die Innovative Energie für Pullach (IEP) GmbH. Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist möglich. Die genauen Modalitäten werden im weiteren Verlauf des Jahres 2025 bekannt gegeben. Interessenten können sich hier registrieren: https://crm.raiffeisen-energie-eg.de/teilnehmer/fuenfseenland/p048/ (Falls Sie den Link nicht anklicken können, kopieren Sie die Adresse und fügen Sie sie in Ihren Browser ein.)

Windkraft Forstenrieder Park macht Baufelder frei
Bautagebuch

Windkraft Forstenrieder Park macht Baufelder frei

Für den Bau des Windparks Windkraft Forstenrieder Park sind im Februar 2025 die ersten Arbeiten gestartet. Aktuell macht die Windkraft Forstenrieder Park Baufelder frei. Die Maßnahmen sind notwendig, weil die Lieferung und der Bau der Windkraftanlagen Platz brauchen. Möglich ist die Baufeldfreimachung, weil das Landratsamt München den vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt hat. Diese Genehmigung war möglich, weil alle Vorprüfungen positiv sind. Aufgrund des Tierschutzes lassen sich die Arbeiten nur in engen Zeitfenstern durchführen. Im Herbst oder jetzt bis Ende Februar.

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Newsletter Dezember 2024

Wir arbeiten weiter mit Hochdruck am Genehmigungsprozess und der Vorbereitung und Strukturierung für unseren innovativen Bürgerwindpark im Forstenrieder Park und informieren Sie auch heute wieder gerne über die Entwicklung des Projekts. Download als PDF: Newsletter Dezember 2024 Das sind unsere Themen: Energiegenossenschaften als Kommanditisten im Handelsregister eingetragen Das Windprojekt im Forstenrieder Park, das von den Gemeinden Neuried, Pullach, Baierbrunn und Schäftlarn initiiert und entwickelt wurde, setzt ein starkes Zeichen für Bürgerbeteiligung. Um die Mitgestaltung durch die Bevölkerung zu fördern, wurden wir als drei regionale Energiegenossenschaften eingeladen, sich aktiv an der Projektgesellschaft zu beteiligen. Im November 2024 erfolgte der nächste wichtige Schritt: Die Energiegenossenschaften wurden notariell als Kommanditisten eingetragen. Mit einem ersten Kommanditkapital von jeweils 5.000 € sind wir nun Gesellschafter und können ab sofort in Gesellschafterversammlungen mitentscheiden. Dies stärkt nicht nur die regionale Verankerung des Projekts, sondern ermöglicht auch eine direkte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vor Ort. Das Windprojekt Forstenrieder Park zeigt damit eindrucksvoll, wie kommunale Projekte und Bürgerengagement Hand in Hand gehen können, um eine nachhaltige Zukunft zu gestalten. Geschäftsführung gemeinsam mit Energiegenossenschaften Die Energiegenossenschaften sind nun auch in der Geschäftsführung der Projektgesellschaft vertreten. Gemeinsam haben die Genossenschaften beschlossen, dass Katharina Habersbrunner von der BENG eG in die Geschäftsführung eintritt. Dieser Schritt wurde durch einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss ermöglicht, der bereits notariell beglaubigt und im Handelsregister eingetragen wurde. Wir freuen uns sehr, als Genossenschaften nun auch auf operativer Ebene aktiv zur Weiterentwicklung des Projekts beitragen zu können und gemeinsam die Energiewende voranzutreiben. Erkundungsbohrung stärkt Trinkwasserschutz Wie bereits in einem früheren Newsletter berichtet, erfordert die Verbindung von Windenergieprojekten mit dem Schutz unseres Trinkwassers eine sorgfältige Planung und Abwägung aller Interessen. Die Standorte im Forstenrieder Park wurden daher so gewählt, dass der Schutz des Trinkwassers gewährleistet ist. Um eine noch bessere Bewertung vornehmen zu können, haben wir eine zusätzliche Erkundungsbohrung an einem Windstandort im Forstenrieder Park durchführen lassen. Ziel dieser Bohrung war es, die Bodenbeschaffenheit genauer zu untersuchen. Dabei wurde der Schichtaufbau analysiert, um sicherzustellen, dass der Boden notfalls, beim Versagen aller anderen Sicherheitsmaßnahmen, potenzielle Schadstoffe wie Öle zuverlässig binden kann. Gleichzeitig werden weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt, um das Risiko einer Gefährdung während des Baus zu minimieren. Für den Betrieb ist dies durch den Einsatz von getriebelosen Windrädern gesichert. Die Ergebnisse der Erkundungsbohrung werden in einem umfassenden Gutachten zusammengefasst. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die abschließende Prüfung und Stellungnahme durch das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt im Rahmen der Genehmigung des Windparks. Wir halten Sie selbstverständlich über die weiteren Schritte und Entwicklungen auf dem Laufenden. Bürokratie verlangsamt den Projektverlauf Seit Herbst 2020 arbeitet die interkommunale Arbeitsgemeinschaft „Windenergie im Forstenrieder Park“ (ARGE) mit den Gemeinden Pullach, Neuried, Baierbrunn und Schäftlarn erfolgreich daran, das Windpark-Projekt voranzutreiben. Die ARGE hat, im Vergleich zu anderen Windprojektentwicklungen, die Projektentwicklung erfolgreich und schnell vorangebracht. 2023 wurden wir als Genossenschaften eingeladen, die Bürgerbeteiligung zu strukturieren – ein zentraler Punkt für die beteiligten Kommunen, um den Bürger*innen Mitsprache zu ermöglichen. Der geplante Windpark könnte nicht nur einen bedeutenden Beitrag zur regionalen Energieversorgung leisten, sondern auch die kommunalen Klimaziele unterstützen und dadurch die durch den Klimawandel gefährdete Natur schützen. Doch trotz aller Bemühungen verzögert sich der Projektfortschritt erheblich. Die langwierigen Abstimmungsprozesse mit einigen Behörden haben den Genehmigungsprozess bereits um mehr als sechs Monate verlängert. Bei einigen bayerischen Behörden scheint die Dringlichkeit der Energiewende mit Wind als Ergänzung zur Solarenergie noch nicht angekommen zu sein. Dabei ist eine sichere, preisgünstige Stromversorgung für Wirtschaft und Einwohner entscheidend um Wohlstand und lebenswerte Heimat zu erhalten. Benötigt ist eine Vision der neuen Energieerzeugung in Bayern, für die alle Behörden an einem Strang ziehen können. Wir setzen uns weiterhin mit voller Kraft für das Projekt ein, führen alle erforderlichen Untersuchungen wie Erkundungsbohrungen durch und erfüllen sämtliche Auflagen. Dennoch erleben wir, wie überbordende bürokratische Hürden den Fortschritt massiv behindern. Ihr Engagement ist gefragt: Wenn Sie Ideen oder Möglichkeiten sehen, wie diese Prozesse beschleunigt werden können, oder in Netzwerken aktiv sind, ermutigen wir Sie, dies an Politik und Verwaltung heranzutragen. Gemeinsam können wir dazu beitragen, die dezentrale Energiewende mit Bürgerbeteiligung voranzubringen! Weitere Informationen halten wir für Sie im nächsten Newsletter bereit. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Menschen registrieren, um den Newsletter zu erhalten. Aktuelles finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/. Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

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Newsletter August 2024

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am geplanten Bürgerwindpark Forstenrieder Park! Gerne informieren wir Sie per Newsletter regelmäßig über die Entwicklung des Projektes und aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Windkraft und Bürgerenergie. Download als PDF: Newsletter August 2024 Das sind unsere Themen: Bürgerwindpark Forstenrieder Park Das Windprojekt im Forstenrieder Park, das von den Gemeinden Neuried, Pullach, Baierbrunn und Schäftlarn in Zusammenarbeit mit der IEP – Innovative Energie für Pullach GmbH – und uns drei Energiegenossenschaften umgesetzt wird, hat in den letzten Monaten Fortschritte gemacht. Im Juni sicherten sich die beteiligten Gemeinden den Lieferslot für sechs Windräder beim Hersteller Enercon. Windenergie im Einklang mit Trinkwasserschutz Beim Nachbarwindprojekt im Höhenkirchner Forst wurde aufgrund von offenen Fragen zum Wasserschutz ein Baustopp verhängt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Genehmigung für den Bau der Windräder rechtswidrig sei. Begründet wird dies, weil eine Einlassung zu den potenziellen Gefahren von Bauarbeiten im Trinkwasserschutzgebiet im Genehmigungsprozess möglicherweise nicht angemessen berücksichtigt worden sei. Bei den Planungen im Forstenrieder Park wurde eine sehr sorgfältige Wasserschutzprüfung durchgeführt. Die Gutachten zum Bodenaufbau und den Wasserschutzzonen liegen den Genehmigungsbehörden vor. Etwaige weitere erforderliche Unterlagen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Integration von Windenergieprojekten und Trinkwasserschutz erfordert sorgfältige Planung und Abwägung aller Interessen, was bei den genannten Windprojekten berücksichtigt wurde und wird. Während erneuerbare Energien für die Energiewende unerlässlich sind, darf der Schutz lebenswichtiger Ressourcen wie Trinkwasser nicht vernachlässigt werden. Wir unterstützen daher ausdrücklich die sorgfältige, transparente Abwägung aller Interessen im Genehmigungsprozess und Klärung offener Fragen. Kurzbericht über die Veranstaltung „Windkraft im Würmtal“ des Grünzug-Netzwerk Würmtal e.V. am 3.07.2024 Bei der Veranstaltung berichteten Expert*innen aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Forstbereich fachorientiert über die Notwendigkeit der Windenergie sowie die Planungen im Würmtal hierzu: Windkraft ist unverzichtbar im Kampf gegen den Klimawandel und zentraler Bestandteil der Energiewende. Moderne Windkraftanlagen sind leise und effizient und können auch in Wäldern errichtet werden. Wirtschaftlich können Windkraftanlagen attraktiv für Gemeinden sein, durch Steuereinnahmen, kommunale Abgaben, finanzielle Beteiligung von Bürger*innen und lokale Wertschöpfung. Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz der Anwohner*innen durch Teilhabe und Partizipation. Wichtig hierbei ist die offene und transparente Kommunikation. Das Beispiel Berg zeigt, dass Gemeinden mitgestalten und wirtschaftlich profitieren, wenn sie sich proaktiv engagieren. Dass mit Windrädern erhebliche Einnahmen generiert werden, beweist auch die Gemeinde Fuchstal. Im Würmtal laufen zur Windkraft aktuell Planungen in Gauting, im Forstenrieder Park wurden die Genehmigungsunterlagen bereits im Februar eingereicht. Herausforderungen und Lösungen im Umgang mit Windkraft sind die Dauer von Genehmigungsverfahren, gute planerische und finanzielle Bürgerbeteiligung sowie offene und transparente Kommunikation. Soziale und Naturschutzbelange müssen berücksichtigt werden. Alle Informationen und die Präsentationen können hier noch einmal nachgelesen werden: https://www.gruenzugnetzwerk.de/ Bürgerbeteiligung per Gesetz – bald auch in Bayern? In den letzten Jahren haben sich verschiedene Arten von Bürgerbeteiligungen bei Windkraft und PV-Freiflächenanlagen bewährt. Gut strukturierte Bürgerbeteiligung erhöht die Akzeptanz, ermöglicht Mitsprache und Partizipation und schafft lokale Wertschöpfung. Derzeit gibt es in Bayern dafür noch keine gesetzliche Grundlage, anders als in einigen anderen Bundesländern wie z.B. Nordrhein-Westfalen. Am 02.07.24 fand auf Einladung der Landtagsfraktion der Grünen ein Treffen mehrerer Akteure aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien statt. Basis der Diskussionen war ein Gesetzesentwurf der Grünen, wie Bürgerbeteiligung gesetzlich verankert werden und damit die dezentrale Energiewende weiter voranbringen kann. Die in Präsenz und online Anwesenden gaben wertvolle Rückmeldung zum Entwurf.  Alle Beteiligten waren sich einig, dass ein Gesetz zur Bürgerbeteiligung zu keiner weiteren Bürokratie führen darf. Weiterhin müssen die unterschiedlichen geographischen Bedingungen, z.B. zwischen Ballungsgebieten und ländlicher Raum, berücksichtigt werden. Das bedeutet einen hohen Grad an Flexibilität, der bei den Verhandlungen über die Projektbeteiligung der Bürger*innen zwischen den Gemeinden und dem Projektierer genutzt werden kann. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, muss der Projektierer der Gemeinde eine am Ertrag orientierte Zahlung garantieren. Auch die bayerische Staatsregierung unterstützt ein Bürgerbeteiligungsgesetz. Am 16.07.2024 beschloss sie im Rahmen einer Kabinettssitzung die Eckpunkte für die Einführung eines bayerischen Beteiligungsgesetzes für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Das bayerische Wirtschaftsministerium plant eine Verbändeanhörung für die 2. Jahreshälfte 2024. Für Ende des Jahres ist geplant, einen Entwurf für ein Gesetz in den Landtag einzubringen, das ab Anfang 2025 gelten soll. Die Bürgerbeteiligung durch die Genossenschaften und das Engagement der Gemeinden beim Windkraft-Projekt im Forstenrieder Park entsprechen in allen Punkten den Kriterien des Gesetzesentwurfs der Grünen und den Ideen der Staatsregierung. Wir wurden in unserem Vorgehen und der effektiven Strukturierung einer echten Bürgerbeteiligung vollständig bestätigt und wir blicken zuversichtlich auf die kommenden Entwicklungen. Weitere Informationen halten wir für Sie im nächsten Newsletter bereit. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Menschen registrieren, um den Newsletter zu erhalten. Aktuelles finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/. Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

Lieferslot für Windkraft Forstenrieder Park gesichert.
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Lieferslot für Windkraft Forstenrieder Park gesichert

Das Windprojekt Windkraft Forstenrieder Park im Süden Münchens zeigt, wie Klimaschutz und Energiesicherheit gelingen können. Die vier Kommunen Neuried, Pullach, Baierbrunn und Schäftlarn haben sich zusammengeschlossen. Mit an ihrer Seite ist der Windkümmerer Peter Beermann, der die Gemeinden mit seiner Expertise aus anderen Projekten unterstützt. Der Film der bayerischen Landesagentur für Energie und Klimaschutz stellt die Beweggründe der vier Gemeinden für die Zusammenarbeit dar.  Hier geht es zum Film:

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Newsletter Juni 2024

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am geplanten Bürgerwindpark Forstenrieder Park. In regelmäßigen Newslettern möchten wir Sie über die Entwicklung des Projektes informieren. Bisher haben uns viele Fragen erreicht, die wir in diesem Newsletter beantworten wollen.  Download als PDF: Newsletter Juni 2024 Die Genehmigung für den Windpark liegt aktuell noch nicht vor. Die Antragsunterlagen für den Windpark sind beim Landratsamt München eingereicht. Wir rechnen mit einer Rückmeldung bis Herbst 2024.  Fragen aus den Mails der interessierten Bürgerschaft: Weitere Informationen stellen wir Ihnen im nächsten Newsletter vor. Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Projekt-Seite: https://windkraft-forstenriederpark.de/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Energiegenossenschaften

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